Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, liebes Praxisteam,
die derzeit angebotene Gesundheitsuntersuchung (Check-up) ab dem 35. Lebensjahr wird zum 1. Oktober 2021 um das Screening auf Hepatitis B und C zum Ausschluss bislang unentdeckter Infektionen erweitert. Da die Spätfolgen (Leberzirrhose, Lebercarzinom, im schlimmsten Fall Lebertransplantation) einer unentdeckten, weil schleichend verlaufenden chronischen Infektion bei frühzeitiger Gabe antiviraler Medikamente verhindert werden können, soll die Früherkennung Versicherten ab 35 Jahren einmalig als Bestandteil des Check-ups angeboten werden.
Neue GOP für das Hepatitis-Screening, einmal berechnungsfähig
Als neue Gebührenposition wird für die Inanspruchnahme des Screenings auf eine Hepatitis B und/oder C-Infektion die GOP 01734 als Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei über 18-Jährigen) in den EBM aufgenommen. Wichtig ist, dass Sie als Arzt vor dieser Check-up- Untersuchung den Hepatitis B-Impfstatus des Versicherten klären. Bei positiver Hepatitis B Impfanamnese bzw. erfolgreicher Immunisierung (Anti-HBs-Status) ist dann nur das Screening auf Hepatitis C notwendig. In den anderen Fällen wird das Screening auf Hepatitis B und C zusammen durchgeführt.
Welche Untersuchungen erfolgen im Labor?
Zunächst wird das Blut auf HBs-Antigen (Hepatitis B, HBV) und/oder HCV-Antikörper (Hepatitis C, HCV) untersucht. Bei positivem Ergebnis erfolgt aus derselben Blutprobe die Untersuchung auf HBV-DNA bzw. HCV-RNA mittels PCR.
Übergangsregelung bis Ende 2023
Sofern Versicherte in den letzten 3 Jahren (vor Oktober 2021) einen Check-up in Anspruch genommen haben, kann das Hepatitis-Screening unter Angabe der neuen GOP 01744 bis zum 31.Dezember 2023 als Übergangsregelung auch separat erfolgen. Ansonsten erfolgt die Untersuchung einfach im Rahmen des nächsten Check-ups (GOP 01734).
Material: Vollblut, Serum Abrechnung: 01734 bzw. 01744 (bis 2023) (41 Punkte, 4,56 Euro)
Anforderung: Hepatitis-Screen (möglichst mit Angabe HBV oder HCV) im Rahmen des kleines Check-up bzw. Check-up ab dem 35. Lebensjahr. (Dann nur noch mit Laborüberweisung Muster 10 möglich).
Wichtig: Die Abrechnung erfolgt extrabudgetär und belastet daher nicht Ihr Laborbudget!
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr Medizinisches Labor Ostsachsen