Molekularbiologischer Nachweis von HSV 1 und 2, VZV, Adenoviren und Chlamydia trachomatis mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
obwohl der erfahrene Augenarzt anhand klinischer Zeichen die Ursache einer Keratitis oder Keratokonjunktivitis eingrenzen oder sogar wie bei der Keratokonjunktivitis epidemica (KCE) mit einiger Sicherheit bestimmen kann, ist eine ätiologische Aufklärung zunehmend indiziert. Die neuen diagnostischen Möglichkeiten erlauben eine gezieltere Therapie und die Aufklärung epidemiologischer Zusammenhänge. Zudem besteht für einen Teil der Erreger eine Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz. Es ist daher auch bekannt, dass die Inzidenz der KCE in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist (2013: 2,4 Erkrankungen auf 100 000 Einwohner gemeldet, Dunkelziffer höher).
Aus diesen Gründen führen wir ab sofort eine neue Diagnostik für die Abklärung der o.g. Fragestellungen ein. Es handelt sich um den molekularbiologischen Nachweis der folgenden Erreger in einem Abstrich mittels eines kombinierten Testverfahrens (einer sogenannten Multiplex-PCR):
- Herpes-Simplex – Virus (HSV) 1 und 2
- Varizella-Zoster-Virus (VZV)§
- Adenovirus§
- Chlamydia trachomatis§
§ Meldepflicht nach §7 IfSG
Wir empfehlen zusätzlich noch einen weiteren Abstrich für die bakteriologische und mykologische Untersuchung, so dass also immer 2 Abstriche eingeschickt werden sollten (bitte nur einen Überweisungsschein/Einsendeschein verwenden).
- Ein Abstrich für die molekularbiologische Untersuchung, Abstrichtupfer ohne Transportmedium, Untersuchungsauftrag: PCR Konjunktivitiserreger
- Ein weiterer Abstrich für die bakteriologische/mykologische Untersuchung, Abstrichtupfer mit Transportmedium, Untersuchungsauftrag: Erreger/Resistenz (E/R)